AGB

  

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma FIVE POINTS Promotion GmbH) Stand Jänner 2024

 

1 Geltungsbereich

1.1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich zu nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch die Auftragserteilung anerkannt und verbindlich werden.

1.2) Dies gilt auch dann, wenn anders lautende Bedingungen der Kunden unwidersprochen bleiben. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen oder Lieferbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3) Abweichende Vereinbarungen von unserem AGB’s sowie allg. Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

1.4) Mündliche Nebenabreden gelten nicht; von dieser Vertragsabstimmung kann mündlich nicht abgegangen werden

1.5) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so hat das nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen zu Folge. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare ‚Bestimmung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die ergänzende Vertragsauslegung.

1.6) Die Vertragsteile anerkennen die gegenseitige Angemessenheit von Leistung und Gegenleistung.

 

2 Angebote, Bestellungen, Änderungen und Stornierungen

2.1) Alle unsere Angebote sind freibleibend.

2.2) Aufträge und Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

2.3) Eine Änderung oder Stornierung von Aufträgen ist nur innerhalb von drei Werktagen ab Datum der Auftragsbestätigung möglich und muss schriftlich erfolgen.

2.4) Bei Sonderanfertigungen ist eine Änderung oder Stornierung des Auftrags nicht möglich. Der Kunde haftet für jeden Aufwand aus einer einvernehmlichen Änderung oder Stornierung des Auftrages.

 

3 Angaben

3.1) Abbildungen, Zeichnungen, Maßangaben etc. in Katalogen, Angeboten, Werbeschreiben, Prospekten etc. sind nicht verbindlich. Sachlich gerechtfertigte Abänderungen bleiben daher vorbehalten.

 

4 Preise

4.1) Unseren Preisen liegen die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten Lohn-, Personal- und Materialkosten zugrunde. Unsere Preise sind daher freibleibend.

4.2) Sollten sich die Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen erhöhen, sind wir berechtigt, diese Kostenerhöhung dem Kunden anzulasten.

4.3) Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, Frei Haus und verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.

 

5 Mitwirkungspflicht des Kunden

5.1) Die Erbringung der vereinbarten Leistung bedarf einer Kooperation zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer. Der Kunde hat Logos und Werbeaufdrucke, die den Gegenstand des Auftrages bilden, bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Zeitpunkt druckfertig zur Verfügung zu stellen. Farbe sind in Branchenüblichen Codes, Pantone, RAL, HKS, auf Grundlage der Corporate Identity (CI), anzugeben. Der Auftragnehmer übernimmt weder Gewährleistung noch sonstige Haftung für die rechtzeitige und richtige Ausführung des Auftrages, wenn der Kunde diesen Obliegenheiten nicht nachkommt. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall auch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftrag zurückzutreten und dem Kunden den Nichterfüllungsschaden zu verrechnen.

5.2) Nach Auftragserteilung durch den Kunden wird von uns eine Auftragsbestätigung an den Kunden über mittelt welches sämtliche relevanten Daten des Kunden samt Lieferadresse sowie Art und Anzahl der bestellten Artikel unter Anführung der Artikelnummer enthält. Weiteres ist in der Auftragsbestätigung die genaueste mögliche Beschreibung des Logos, der Werbeanbringung, Position des Logos sowie die Druckfarben lt. Angaben des Kunden angeführt.

5.3) Die Kosten der Übermittlung der Auftragsbestätigung sind vom Kunden zu tragen. Für Übertragungsfehler wird von uns keine Haftung übernommen.

5.4) Nach Erhalt der Auftragsbestätigung ist der Kunde verpflichtet, die Angaben dieser auf Richtigkeit und Vollständigkeit sorgfältig zu überprüfen und uns allenfalls Fehler oder Unvollständigkeiten schriftlich mitzuteilen: Nach Erhalt der Beanstandung werden wir dem Kunden unverzüglich eine berichtigte Auftragsbestätigung übersenden, welche vom Kunden neuerlich sorgfältig zu prüfen ist. Wenn der Kunde die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Auftragsbestätigung nicht binnen einer Woche schriftlich reklamiert, gilt der Auftrag im Sinn der Auftragsbestätigung als erteilt. Eine Reklamation gilt nur dann als zugegangen, wenn der Auftragnehmer dem Kunden dies schriftlich mitteilt.

5.5) Ist die Auftragsbestätigung korrekt und vollständig, hat der Kunde diese durch seine firmenmäßige Unterfertigung auf der Auftragsbestätigung zu bestätigen und diese an uns zu retournieren. Die Lieferung bzw. der Auftrag wird von uns erst nach Erhalt der durch den Kunden firmenmäßig unterfertigten Auftragsbestätigung (ohne Beanstandungen) durchgeführt.

5.6) Für nicht bezeichnete oder vom Kunden übersehende Fehler in der Auftragsbestätigung übernehmen wir keine Haftung.

5.7) Eine aufgrund eines in der Auftragsbestätigung nicht bezeichneten oder übersehen Fehlers erfolgte Lieferung (gemäß Auftrags-bestellung) gilt nicht als mangelhaft und ändert nichts an der Zahlungsverpflichtung des Kunden.

5.8) Die in diesem Punkt angeführten Verpflichtungen des Kunden gelten auch für Nachfolgebestellungen, auch wenn die Erstlieferung korrekt von uns durchgeführt wurde.

5.9) Sollte der Kunde bei einer Nachfolgebestellung, obwohl er die zu druckende Abbildung vor Druckbeginn entweder per Telefax oder auf elektronischen Weg (mittels E-Mail) erhalten hat, eine Freigabe mittels firmenmäßiger Unterfertigung verweigern und ausschließlich zu einer mündlichen (telefonischen) Bestätigung bereit sein, übernehmen wir keine Haftung für allenfalls daraus resultierenden fehlerhaften Lieferungen bzw. Falschlieferungen.

 

6 Lieferung & Ausführung

6.1) Die Lieferfristen sind, falls sie nicht ausdrücklich fix vereinbart wurden, freibleibend.

6.2) Die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten, sind mangels ausdrücklicher Bezeichnung als Fixtermine nur ungefähre Angaben. Sachlich gerechtfertigte Überschreitungen der Lieferfrist gelten daher als genehmigt und berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag, wohl aber zu Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist. Ein Lieferverzug liegt jedoch bei Überschreitung der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferfrist nicht vor, wenn der Kunde die firmenmäßige Bestätigung der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich an den Auftragnehmer gesendet hat. Diese Verzögerung ist in jedem Fall zur Lieferfrist zu addieren. In jedem Fall hat der Kunde kein Rücktrittsrecht und haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Kunde seine Mitwirkungsobliegenheiten (siehe Punkt 5) verletzt hat und deswegen der Liefertermin nicht eingehalten werden konnte.

6.3) Für die Dauer der Überprüfung von Auftragsbestätigung (siehe Punkt 5) durch den Kunden wird der Lauf der Lieferzeit unterbrochen.

6.4) Betriebszerstörungen aller Art bei uns oder unserem Lieferanten, Elementarereignisse, Streiks, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. und sonstige, von uns nicht zu vertretende oder vorhersehbare Umstände berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben oder zu verlängern, ohne dass deswegen dem Kunden Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art zustünden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, die als selbständige Lieferungen behandelt werden.

6.5) Der Kunde ist im Fall des Lieferverzuges nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, wenn ein Lieferverzug im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt und der Kunde den Auftragnehmer schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes gemahnt hat und die in dieser Mahnung gesetzte, angemessene, mindestens jedoch 4-wöchige, Nachfrist fruchtlos verstricken ist.

6.6) Es ist uns vorbehalten, die Leistungen ganz oder teilweise durch Sub-Unternehmer nach unserer Wahl vornehmen zu lassen.

6.7) Geringe Farb- und Größenabweichungen im Vergleich zum vom Kunden oder von uns vorgelegten Muster oder zu vom Kunden gewünschten Farbe oder Größe werden im Vorhinein genehmigt. Wir bemühen uns, die im Vergleich zum Kundenwunsch ähnlichste Farbe anzubringen. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.

6.8) Ein Genehmigungsvorbehalt des Kunden anhand eines zunächst anzufertigenden Musterstückes ist nur gegen Sondervereinbarung und mit Aufpreis möglich

6.9) Trotz sorgfältiger Auswahl der Produzenten besteht die Möglichkeit von Abweichungen der gelieferten Ware von dem vom Kunden freigegebenen Andruckmuster. Wir empfehlen dem Kunden aus diesem Grund, die produzierte Ware vor ihrer Auslieferung einer SGS-Qualitätskontrolle zu unterziehen. Die Kosten dafür sind mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarung vom Kunden zu tragen. Erklärt der Kunde bei Auftragserteilung, keine SGS-Qualitätskontrolle zu wünschen, so gelten Abweichungen der gelieferten Ware vom Andruckmuster von vornherein als genehmigt. In diesem Fall sind allfällige Gewährleistungsansprüche aus der Abweichung vom Andruckmuster, aber auch andere ähnliche Ansprüche, wie im Besonderen Schadenersatzansprüche gem. § 933a ABGB und Irrtumsansprüche, ausdrücklich ausgeschlossen.“

6.10) Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% der einzelnen Warenart müssen aus technischen Gründen vorbehalten bleiben, ebenso Erhöhungen auf Lager-, Pack oder Verkaufseinheiten nach unserer Wahl.

6.11) Der Musterversand erfolgt generell unfrei, Muster werden in Rechnung gestellt.

 

7 Versand, Gefahrenübergang

7.1) Mit der Übergabe an die Post, den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr auf den Kunden über. Lieferungen gelten im Zweifel als unbeschädigt übergeben. Transportrisiko für Beschädigungen und –Verzögerungen trägt der Kunde; über dessen schriftlichen Wunsch ist eine Transportversicherung zu den üblichen Bedingungen auf seine Kosten möglich.

7.2) Auch wenn wir die Frachtzahlung teilweise oder ganz übernehmen, bleibt das Risiko beim Kunden.

7.3) Die Verpackung, der Weg und die Art des Versandes werden, soweit nichts anderes vereinbart, von uns bestimmt, selbst dann, wenn der Kunde diesbezüglich etwas anderes wünscht.

7.4) Waren, die an den Auftragnehmer zurückgesendet werden, darf der Auftragnehmer nach eigener Wahl vernichten oder auf Kosten des Kunden einlagern. Sofern die Lagerung nicht bei einem Spediteur oder einem sonst gewerblichen dazu berechtigten Lagerhalter erfolgt, der Auftragnehmer dem Kunden für die Lagerung 10% des Nettofakturenwerts pro angefangenen Monat der Lagerung in Rechnung stellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden darauf hinweisen, welche Maßnahme er getroffen hat. Eine neuerliche Versendung an den Kunden erfolgt nicht mehr. Unberechtigte Retoursendungen befreien den Kunden nicht von der Pflicht zu Zahlung desvereinbarten Entgelts.

7.5) Nachunserer Wahl sind wir aber jederzeit (auch dann, wenn wir zunächst die Retour-Ware bei uns gelagert hatten) befugt, im Falle der unberechtigten Rücksendung von Ware die neuerliche Ausfolgung ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall erhält der Kunde eine Gutschrift von maximal 25% des diesbezüglichen Kaufpreises, je nachdem, ob und in welchem Ausmaß die Ware überhaupt noch einen konkreten Verwertungswert hat; die Übrigen Forderungen bleiben aufrecht.

7.6) Der Kunde und ist verpflichtet, die vertragsgemäß übersandte oder zur Abholung bereits gestellt Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahmehätte vertragsgemäß erfolgen sollten; damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über. Ist vereinbart, dass die Ware vom Kunden abgeholt wird, gilt sie als mit der Bereitstellung zu Abholung am vereinbarten Tag als übergeben. Damit geht auch die Gefahr auf den Kunden über.

7.7) Wir sind berechtigt bei vorliegendem Annahmeverzug oder auch bei Eintritt einer durch höhere Gewalt verursachte Lieferunmöglichkeit, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einlagern zu lassen. Bei der Selbsteinlagerung sind wir berechtigt die Kosten wie in Punkt 7.4 in Rechnung zu stellen.

 

8 Eigentumsvorbehalt

8.1.) Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen bzw. bis zum Ablauf etwaiger Scheck- und Wechselobligos unser Eigentum. Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vor Wertminderungen zu schützen und auf eigene Kosten gegen Feuer und Einbruch-Diebstahl ausreichend zu versichern. Er kann über sie nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr verfügen und darf sie weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignen. Wird die Ware gepfändet oder beschlagnahmt, so sind wir sofort mittels Einschreibebriefes gegen Rückschein zu benachrichtigen, auch ist der Vollzugbeamte und der Pfandgläubiger, der die Pfändung oder Beschlagnahme veranlasst hat, sofort von unserem erweiterten Eigentumsvorbehalt zu unterrichten.

8.2) Im Falle der Weiterveräußerung der uns noch nicht bezahlten Waren tritt der Kunde die ihm durch die Veräußerung seinem Abnehmer gegenüberzustehende Forderung an uns ab. Der Kunde ist ermächtigt, bis auf Widerruf die so für uns entstandenen Forderungen für uns einzuziehen. Wir sind berechtigt, die Forderung unmittelbar selbst einzuziehen, weshalb der Kunde verpflichtet ist, uns seinen Abnehmer namhaft zu machen sowie die Höhe und Fälligkeit des Wiederveräußerungspreises uns anzugeben.

8.3) Die Rücknahme von Waren zufolge Eigentumsvorbehaltes lässt unsere ursprüngliche Kaufpreisforderung samt Nebenkosten in voller Höhe bestehen, jedoch wird diese reduziert um den geschätzten Wert der rück genommenen Ware, maximal jedoch um die Hälfte.

8.4) Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

9 Zahlung

9.1) Sämtliche Zahlungen sind direkt an uns (Vertreter haben keine Inkassovollmacht) spesenfrei für den Empfänger zu leisten und gelten mit dem Werktag als erfolgt, welcher der Valutierung der Gutschrift auf unserem Konto folgt.

9.2) Grundsätzlich gilt: Rechnung unter einem netto Auftragswert von EURO 10.000,00 sind innerhalb 14 Tage ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig. Ab einen Auftragswert von EURO 10.000,00 kann der Auftragnehmer eine Anzahlung von 50% bei Auftragserteilung und die Restzahlung von 50% vor Übernahme der Restlieferung verlangen. Bei Erstaufträgen gilt auch die Zahlung prompt nach Rechnungslegung. Grundsätzlich behalten wir uns aber vor, ohne Angabe von Gründen, gegen Vorauskasse oder gegen Nachnahme zu liefern.

9.3) Eingehende Zahlungen werden in folgender Reihenfolge verbucht: außergerichtliche Eintreibungskosten, gerichtliche Eintreibungskosten, Zinsen, Kapital, wobei wir uns eine andere Widmung ausdrücklich vorbehalten. Sind mehrere Rechnungen offen, so ist zunächst die jeweils älteste Rechnung abzudecken. Sind andere Zahlungskonditionen vereinbart, so ist jedenfalls unabhängig davon die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig; sollte diese Verpflichtung nicht erfüllt werden, so ist die Zahlungsvereinbarung hinfällig und die Gesamtsumme sofort ohne Nachlass zur Zahlung fällig.

9.4) Wenn kein ausdrücklicher Bonitätsnachweiß erbracht werden kann, objektive Umstände eine Gefährdung der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung indizierten, oder eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt wird, sind wir berechtigt, auch im Falle von Zahlungsvereinbarung, gegen Vorauskassa, Barzahlung oder Nachnahme zu liefern und die bereits bestehende Forderung sofort fällig zu stellen sowie die Hereinnahme von Wechseln abzulehnen oder trotz später fälliger Wechsel sofortige Zahlung zu verlangen. Überdies haben wir das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen von anteiligen Zahlungen abhängig zu machen. Weiteres haben wir das Recht, die nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, sowie bei Nichtzahlung der anteiligen Zahlungen die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

9.5) Schecks und Wechsel gelten erst nach der Einlösung als Zahlung und werden nur unter diesem Vorbehalt gutgeschrieben.

9.6) Bei Zielüberschreitungen verpflichtet sich der Kunde, Zinsen in der Höhe von mindestens 2% über dem Zinssatz zu bezahlen, welchen wir als Höchstsatz an unsere eigene Bank zu zahlen haben, mindestens jedoch 12% p.a. Die Geltendmachung des Weiteren Verzugsschadenswird hierdurch nicht ausgeschlossen.

9.7) Zahlungsverzug des Kunden nimmt diesem das Recht, Erfüllung laufender Lieferverträge zu verlangen.

9.8) Bei Zahlungsverzug sind alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Eintreibung sowie Inkassospesen zu ersetzen; ebenso Kosten von Exszindierungsklagen, Einstellungen wegen Dritteigentums, Forderungsanmeldungen und andere nicht vom Gericht bestimmte Kosten. Die Höhe der außergerichtlichen Kosten sind wie folgt definiert €18,17 plus USt. Pro Mahnung.

9.9) Darüber hinaus ist durch den Kunden im Falle des Zahlungsverzuges jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten auf unserer Seite anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

9.10) Im Falle des Zahlungsverzuges sowie der Einleitung eines Ausgleich- oder Konkursverfahrens sind sämtliche Rechnungen ohne Rücksicht auf das eingeräumte Ziel fällig und die in der Rechnung abgezogenen Rabatte und Nachlässe ungültig; in diesen Fällen werden die Brutto-Richtpreise berechnet.

9.11) Der Kunde ist nicht berechtigt wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Der Kunde kann ausschließlich mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Kunden der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Gerechtfertigte (anerkannte) Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages.

 

10 Beanstandung/Gewährleistung

10.1) Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Waren in jedem Fall zu prüfen.

10.2) Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Qualität der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich (mittels rekommandierten Schreibens) erfolgen und sind nur innerhalb von 1er Woche nach Übergabe bzw. Eintreffender Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als unbeanstandet übernommen. Eine Abweichung der gelieferten Ware vom Andruckmuster stellt keinen Mangel dar, wenn der Kunde bei Auftrags-erteilung eine SGS-Qualitätskontrolle nicht gewünscht hat. Gewährleistungs- oder sonstige Ansprüche wegen derartiger Qualitätsabweichungen werden somit ausdrücklich ausgeschlossen. Auf Punkt 6.9 der AGB wird hingewiesen.

10.3) Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Mängelerhebung, Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware. Sonstige Ansprüche bzw. Mängelfolgen, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn uns oder unsere Erfüllungsgehilfen trifft Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

10.4) Bei Teillieferung gelten der in Punkt 10. angeführten Grundsatz für den gelieferten Teil. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

10.5) Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch mangelhafte Lagerung der Erzeugnisse seitens des Kunden entstanden sind.

10.6) Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Das Vorliegen eines Mangels im Übergabezeitpunkt ist durch den Kunden zu beweisen.

 

11 Haftungsbeschränkung

11.1) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln verursacht wurde. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangener Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

11.2) Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes, sowie der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.

11.3) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer verjähren nach 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger. Wird eine Schadenersatzklage nach Ablauf von 6 Monaten ab der Lieferung (Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs) eingebracht, trifft den Kunden die Beweislast für den Zeitpunkt, in dem er tatsächlich Kenntnis von Schaden und Schädiger erlangt hat.

11.4) Kommt eine Haftung unseres Unternehmens in Betracht, so werden wir in der Höhe von der Haftung befreit, in der wir bestehende und durchsetzbare Ansprüche gegen zu liefernde oder weiterverarbeitende Unternehmen an den Kunden abtreten.

 

12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht

12.1) Bei Produkten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen, ist der Kunde verpflichtet, uns die Nutzungsrechte (Verwertungsrecht) zu beschaffen bzw. zu überbinden. Etwaige vom Kunden bereitgestellte Zeichnungen, Logos oder sonstige Vorgaben werden von uns nicht auf ihre Rechtsmäßigkeit (bzw. Nutzungsberechtigung des Kunden) geprüft.

12.2) Wird eine Lieferung von uns auf Grund vom Kunden gestellte Zeichnung, Logos oder sonstige Vorgaben angefertigt, so gilt als vereinbart, dass uns der Kunden bei allfälliger Verletzung von Schutzrechten schad- und klaglos hält.

 

13 Namen- oder Markenaufdruck bzw. Anbringung

13.1) Wir sind zur Anbringung unseres Firmennamens oder unserer Markenbezeichnung auf die zur Ausführung gelangenden Produkte auch ohne spezielle Bewilligung des Kunden berechtigt.

 

14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1) Erfüllung für Lieferungen und Zahlungen sowie für sämtliche Verpflichtungen des Kunden ist gegenüber des Finanzierenden Partner Unternehmens FIVE POINTS Promotion GmbH, http://www.fivepoints.at in Wien.

14.2) Auf das Rechtsverhältnis zwischen FIVE POINTS Promotion GmbH ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss jener Bestimmungen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen (insbesondere des österreichischen IPRG und des EVÜ) anzuwenden. Die Anwendungen des UNICITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf werden einvernehmlich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

14.3) Für Streitigkeiten –einschließlich Streitigkeiten über den Bestand –oder Nichtbestand dieser Lieferbestimmungen, welche aus dem Vertragsverhältnis entstehen, wird ausschließlich der Zuständigkeit des sachlich und örtlich für Wien zuständigen Gerichts, nach Wahl von FIVE POINTS Promotion GmbH auch das für den Kunden sachlich zuständige Gericht, in dessen Sprengel der Kunde seinen registrierten Sitz, Wohnsitz eine Niederlassung oder Vermögen hat, vereinbart.

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